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Einweiserinformationen Unfallchirurgie und Orthopädie

Über die einzelnen Sprechstunden wie auch über die Notfallambulanz informiert die Rubrik „Sprechstunden“.

  • Die Einweisung von Notfällen ist jederzeit möglich. Existieren durch den Einweiser bereits Vorbefunde, wie Röntgenaufnahmen oder andere Dokumente, so bitten wir diese mitzugeben.
  • Für die Sprechstunden außerhalb von Notfällen gilt, dass Wahlleistungspatienten ohne Überweisung überwiesen werden können.
  • Ist eine operativ-stationäre Behandlung wahrscheinlich, so können Patienten für die Unfallchirurgie, Orthopädie und Hand- und Wiederherstellungschirurgie auch prästationär (vorstationär) eingewiesen werden. Dies gilt auch für Patienten mit anstehenden Operationen wie beispielsweise Gelenkersatz-Operation an Hüfte und Knie (Prothetik) oder arthroskopischen Operationen.
  • Patienten im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren (Schul- und Arbeitsunfälle) brauchen keine gesonderte Ein- oder Überweisung.
  • Für die direkte stationäre Aufnahme ist eine Einweisung durch den Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
  • Für ambulante Operationen ist die Überweisung durch den Hausarzt, adressiert „zur ambulanten Operation“, erforderlich. Nach Möglichkeit sollten die Befunde eines „kleinen Blutbildes“ durch den Hausarzt mitgegeben werden.
  • Vom Patienten zur Untersuchung mitzubringen sind:
    • Überweisung,
    • Ggf. Einweisung,
    • Chipkarte der Krankenkasse,
    • Vorhandene Röntgenbilder,
    • CT und/oder MRT-Bilder (einschl. schriftl. Befund),
    • alle verfügbaren Befundunterlagen, einschließlich Laborwerten, ggf. neurophysiologische Befunde, Szintigramme etc.