Herzlich Willkommen im Klinikum Worms...
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Hausordnung Klinikum Worms

PRÄAMBEL

Um Ihren Aufenthalt in unserem Klinikum so angenehm wie möglich zu gestalten, bedarf es im Interesse der Patienten besonderer Rücksichtnahme. Wir haben daher in dieser Hausordnung wichtige Verhaltensregeln ins Leben gerufen, für deren Einhaltung wir um Ihr Verständnis bitten.

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das Klinikum Worms. Für Besucher und andere Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich.

Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Klinikum Worms gGmbH (§ 14 AVB).

 

§ 1 Allgemeines Verhalten

  1. Die Anordnungen und Anweisungen unserer Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltungsmitarbeiter zur Aufrechterhaltung des ungestörten Krankenhausbetriebes sind zu befolgen.
  2. Anordnungen, die der Einhaltung von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen dienen, sind zwingend zu beachten. Im Brand- und Katastrophenfall haben alle Anwesenden den Anweisungen der Einsatzleitung und des Krankenhauspersonals unbedingt Folge zu leisten.
  3. Offenes Feuer (Kerzen etc.) ist auf dem gesamten Klinikgelände nicht erlaubt.
  4. Die Klinikum Worms gGmbH ist ein „rauchfreies“ Krankenhaus. Rauchen ist nur in den speziell gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.
  5. Der Genuss alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Gelände des Klinikums Worms nicht gestattet.
  6. Jede gewerbliche Betätigung und Werbung sowie das Verteilen und Auslegen/Anbringen von Plakaten und sonstigem Werbematerial ist ohne Erlaubnis der Klinikleitung nicht gestattet. Hausieren, Betteln, das Abhalten von Versammlungen, parteipolitische Aktivitäten, die Durchführung von Umfragen sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind auf dem Klinikgelände ebenfalls untersagt.
  7. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung der Klinikleitung bzw. der Unternehmenskommunikation nicht gestattet. Die Einwilligung der betroffenen Personen ist grundsätzlich einzuholen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken gefertigte Aufnahmen seitens unserer Patienten, bei denen keine Bildrechte Dritter verletzt werden.
  8. Aus Sicherheitsgründen sind in verschiedenen Bereichen unseres Hauses Videoüberwachungskameras unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen installiert. Sie dienen ausschließlich dem Schutz von Patienten, Besuchern, Mitarbeitern und Sachgütern.

§ 2 Besondere Bestimmungen für Patienten

  1. Es dürfen nur die von den Ärzten angeordneten Heil- und Arzneimittel angewendet bzw. eingenommen werden. Nehmen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ohne Wissen unserer Ärzte keine mitgebrachten oder durch Besucher besorgten Medikamente ein.
  2. Zu den Visiten, Untersuchungen und Behandlungen sollten Sie sich in Ihrem Zimmer aufhalten.
  3. Die Mahlzeiten richten sich nach dem Speiseplan oder der besonderen ärztlichen Verordnung (z.B. Diät). Ein Austausch ohne Zustimmung des Pflegepersonals sollte nicht erfolgen. Grundsätzlich sind die Mahlzeiten in den Patientenzimmern einzunehmen. Mit entsprechender Erlaubnis können Sie jedoch auch in den hierfür bestimmten Aufenthaltsräumen essen.
  4. Gerne können Sie Ihr Patientenzimmer nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zeitweise verlassen. Melden Sie sich bitte beim Pflegepersonal ab, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Station zu verlassen.
  5. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Sie als Patient das Klinikgelände nicht verlassen. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen mit Erlaubnis des Arztes gegen Unterschriftsleistung möglich.
  6. In den öffentlichen Bereichen unseres Klinikums sollten Sie auf angemessene Kleidung achten.
  7. Ab 22:00 Uhr sollte die allgemeine Nachtruhe beachtet werden. Nehmen Sie bitte besondere Rücksicht, indem Sie Lärm vermeiden und nur noch die Leselampe nutzen.

§ 3 Besondere Bestimmungen für Besucher

  1. Besucher sind herzlich willkommen. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie und Ihre Mitpatienten zur Genesung Ruhe benötigen und nehmen Sie aufeinander Rücksicht.
  2. Besuchszeit ist täglich von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung. Für die Intensivstation gelten gesonderte Besuchsregelungen.
  3. Die Besuchszeiten können in begründeten Fällen (z.B. Gesundheitszustand des Patienten) eingeschränkt werden.
  4. Im Interesse unserer Patienten werden Besucher gebeten, das Patientenzimmer während der Zeit von Visiten, Untersuchungen bzw. Behandlungen zu verlassen.
  5. Besucher, die an übertragbaren Krankheiten leiden, sollten im Interesse unserer Patienten auf einen Besuch verzichten. Bitte bedenken Sie, dass bereits einfache Erkältungskrankheiten für manche unserer Patienten (Säuglinge, frisch operierte Patienten, etc.) eine erhöhte Infektionsgefahr darstellen können.
  6. Aus hygienischen Gründen ist es Besuchern nicht gestattet, Betten als Sitzgelegenheit oder Liegefläche zu nutzen.
  7. Die Zahl der im Patientenzimmer anwesenden Personen kann beschränkt werden.
  8. Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Tieren (außer Blindenhunden) nicht gestattet. Topfpflanzen sind auf den Patientenzimmern aus Gründen der Hygiene ebenfalls nicht erlaubt.
  9. Verwahrlosten Personen, Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

§ 4 Besondere Bestimmungen betreffend Krankenhausgelände und –einrichtungen

  1. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden (z.B. Blockieren von Flucht- und Rettungswegen).
  2. Die Nutzung privater elektronischer Geräte (Wasserkocher, Heizgeräte etc.) ist im Klinikum Worms aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (Rasierapparat, Föhn etc.) sowie Mobiltelefone und mobile PCs (Notebook, Tablet). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Mobiltelefonen in bestimmten Klinikbereichen untersagt werden kann.
  3. Der Betrieb privater Rundfunk- und Fernsehgeräte ist grundsätzlich nicht gestattet. Rundfunk- und Fernsehempfang ist nur mittels der hauseigenen Anlage zulässig.
  4. Dienst- und Pausenräume sowie Wirtschafts- und Betriebsräume sind ausschließlich dem Klinikpersonal vorbehalten.
  5. Technische und medizintechnische Geräte, Apparaturen sowie Sauerstoff- und Druckluftentnahmestellen etc. dürfen nur vom Klinikpersonal oder nach vorheriger Anweisung durch das Klinikpersonal bedient werden.
  6. Alle Klinikeinrichtungen sind pfleglich, schonend und ihrem Zweck entsprechend zu behandeln. Bitte beachten Sie, dass Sie für schuldhaft im Klinikum verursachte Schäden haftbar gemacht werden.
  7. Bitte nutzen Sie ausschließlich die zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Parkflächen. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  8. Auf dem Gelände des Klinikums Worms gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Bitte beachten Sie, dass Rollerblades, Skateboards, Roller etc. in den Klinikgebäuden und auf dem gesamten Klinikgelände nicht genutzt werden dürfen.
  10. Aus Gründen der Flugsicherheit ist jede Nutzung des Luftraumes (z.B. durch Drachen, Modellflugzeuge oder Drohnen) untersagt.

§ 5 Besondere Bestimmungen für eingebrachte Sachen und Fundsachen

  1. Bitte geben Sie Fundsachen und liegen gebliebene Gegenstände bei der Stationsleitung oder am Informationsschalter im Eingangsbereich ab. Die gefundenen Gegenstände werden drei Monate lang aufbewahrt. Danach gehen Sie in das Eigentum des Klinikums über.
  2. Bringen Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes nur persönliche Gegenstände des täglichen Bedarfs mit. Wertgegenstände, Schmuck und größere Geldbeträge lassen Sie sicherheitshalber zu Hause oder Sie nutzen den Tresor in Ihrem Patientenzimmer. In begründeten Fällen können Wertsachen der Verwaltung zur Verwahrung übergeben werden.
  3. Für den Verlust persönlicher nicht zur Verwahrung gegebener Gegenstände übernimmt das Klinikum keine Haftung.
  4. Werden Patienten handlungsunfähig eingeliefert, werden Geld und Wertsachen in Gegenwart eines Zeugen schriftlich aufgelistet und in Verwahrung genommen. Die verwahrten Gegenstände werden Ihnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen Quittung wieder ausgehändigt.

§ 6 Zuständigkeiten

Die hausrechtlichen Befugnisse werden von den Beschäftigten des Klinikums sowie von beauftragten Beschäftigten (z.B. Sicherheitsdienst) ausgeübt.

§ 7 Zuwiderhandlungen

  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Patienten und Besucher aus dem Klinikum und von dem Klinikgelände verwiesen werden.
  2. Die Verstöße können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer begründeten Aufforderung nicht nachgekommen wird.
  3. In Fällen grober oder ständiger Zuwiderhandlungen kann durch die Geschäftsführung ein Hausverbot ausgesprochen oder es kann nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die Entlassung des Patienten veranlasst werden.
  4. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (insbesondere bei schuldhafter Beschädigung von Klinikeigentum) sowie die Einleitung eines Strafverfahrens bleiben vorbehalten.

 

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung!