Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir die folgenden Prozesse in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie, soweit notwendig, gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert:

Wir haben ein LkSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert.

Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch.

Neben der Risikoanalyse implementieren wir unter anderem folgenden Präventionsmaßnahmen:

  • Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
  • Durchführung von Schulungen in den betroffenen Geschäftsbereichen
  • Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen, mit denen die Einhaltung der in der Grundsatzerklärung enthaltenen Menschenrechtsstrategie überprüft werden
  • Berücksichtigung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers
  • vertragliche Zusicherung eines unmittelbaren Zulieferers, dass dieser die verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen einhält und entlang der Lieferkette angemessen adressiert
  • Vereinbarung angemessener vertraglicher Kontrollmechanismen sowie deren risikobasierte Durchführung, um die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie bei dem unmittelbaren Zulieferer zu überprüfen.

Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen wird einmal im Jahr, sowie anlassbezogen überprüft.

Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich Abhilfemaßnahmen (Korrekturmaßnahmen), um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen wird einmal im Jahr, sowie anlassbezogen überprüft.

Unabhängig von der Risikoanalyse und den hier entdeckten Risiken haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren wird über unsere Homepage per Link öffentlich zugänglich gemacht.

Gehen über dieses System Hinweise oder Beschwerden ein, so werden diese von unserer Menschenrechtsbeauftragten geprüft. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt.